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Heißes Eisen angepackt!


Die US-amerikanischen Bestimmungen gemäß NFPA 79 für industrielle Maschinen und Anlagen werden flexibler. Mehr Planungssicherheit für europäische Maschinen- und Anlagenbauer bringen sie jedoch nur begrenzt. Im Juni 2011 wurde in Boston Massachusetts die finale Überarbeitung verabschiedet.

Vorsicht ist geboten für europäische Maschinen- und Anlagenbauer. Was auf den ersten Blick in der kürzlich veröffentlichten Ausgabe 2011 der NFPA 79 - in einem neuen Paragraphen zusammengefasst - nach mehr Liberalisierung der NFPA 79 aussieht, stellt bei genauerem Hinsehen keine vollständige Entwarnung dar. Die NFPA 79 Ausgabe 2011 mit den nun verabschiedeten Änderungen ist seit Ende Juli dieses Jahres gültig.

Autoren:
Jörg Bör, Friedrich Lütze GmbH, Weinstadt
Stefan Grunwald, LUTZE Inc., Charlotte NC

Nach den bisher gültigen Richtlinien der NFPA (National Fire Protection Agency) aus dem Jahr 2007 war der Einsatz von Appliance Wiring Material (AWM) in industriellen Maschinen und Anlagen ausdrücklich untersagt. Ohne gesonderte Prüfung waren nur Leitungstypen mit dem Logo "Listed" der National Recognized Testing Labatories wie zum Beispiel UL (Underwriters Laboratories) erlaubt.

Der Grund dafür liegt daran, dass AWM generell nicht ohne weitere Abnahme für die direkte Feldinstallation zugelassen ist. Diese Leitungen sind von UL anerkannte Komponenten für die Verarbeitung innerhalb der Fabrik und als Verbindung zwischen verschiedenen Anlagenteilen. Aber viele der verfügbaren AWM-Leitungen sind für Industrieanwendungen gar nicht geeignet und oft wurden nicht industriell taugliche AWM-Produkte bestimmungswidrig eingesetzt. Ob die Konstruktion der AWM-Leitung für die Applikation ausreichend ist, müsste deswegen eigentlich immer im Einzelfall geprüft werden.


War die NFPA 2007 mit dem generellen Verbot von AWM-Leitungen  über das Ziel hinausgeschossen? Man könnte es vermuten, denn es gibt etliche Anwendungen wie Einsatz in Energieführungsketten oder Sonderkonstruktionen, für die bis dato kein NFPA 79 taugliches Kabel verfügbar war. Die NFPA reagierte auf die zahlreichen Proteste und berief eine Expertenkommission ins Leben, um industrietaugliche AWM Leitungen in der nächsten Edition wieder verwenden zu dürfen. Das Ergebnis: In der NFPA 79 Ausgabe 2012 wird der Einsatz von AWM unter bestimmten Bedingungen wieder zuglassen.


AWG wieder zulässig? Im Prinzip schon, aber...

Der von dieser Kommission erarbeitete "Report of Proposals" wurde im Juni von der NFPA angenommen und in die Ausgabe 2012 übernommen. Er definiert bestimmte Voraussetzungen unter denen AWM-Leitungen wieder eingesetzt werden könnten. Doch der Einsatz von AWM wird nicht - wie vor dem Jahr 2007 - uneingeschränkt erlaubt sein. Vielmehr wird die Verantwortung vermehrt den Maschinenherstellern auferlegt.

Gemäß diesem neuen Kapitel sind AWM-Leitungen dann erlaubt, wenn sie für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Dies kann z.B. dadurch nachgewiesen werden, dass

  • die Leitung Teil einer für diesen Anwendungszweck gelisteten Baugruppe ist,
  • die Leitung für den Einsatz in einem speziellen System spezifiziert ist und gemäß den Instruktionen des Systemherstellers verwendet wird oder
  • die Leitung spezielle konstruktive Anforderungen an den Litzenaufbau, die Flammwidrigkeit, die Isolationswanddicke und die Kennzeichnung erfüllt.

Es reicht aus, eine dieser Anforderungen einzuhalten. Sie müssen nicht alle gleichzeitig erfüllt sein.

Doch ist das immer eine praktikable Lösung für europäische Maschinenbauer mit Fokus auf den US-amerikanischen Markt? Hierzu ein ganz klares „Nein“. Denn obwohl Ausgabe 2012 AWM bedingt zulässt, liegt die Nachweispflicht beim Anlagenerrichter. Damit wird dem Anlagenplaner mehr Verantwortung übertragen. Die Ausgabe 2012 erfordert höchste Sorgfalt bei der Auswahl der AWM-Konstruktionen und den Nachweis der Eignung für den beabsichtigten Einsatzzweck in der Anlagendokumentation. Oft benötigt man bei der Nutzung von AWM spezielle Inspektionen, Ausnahmeregelungen und Zulassungen. Ganz zu schweigen von etwaigen Diskussionen mit lokalen Behörden oder Versicherungsinspektoren. Auch Kabelhersteller müssen in den Aufdrucktexten einige Details aktualisieren, damit die Leitungen diesen Anforderungen entsprechen. Der sicherste Weg für den Maschinenbauer – besonders für die Verkabelung im Feld - ist nach wie vor und wenn möglich auf UL gelistete Materialien zu setzen. Dies erleichtert die Abnahmeprüfung der Anlage vor Ort und wird eine bevorzugte Option der Maschinenbauer in den USA bleiben. Bei gelisteten Leitungen entfallen auch die hohen Anforderungen an die Dokumentation.

NFPA 79. Stand der Dinge

Im Juni 2011 fand in Boston eine NFPA-Konferenz statt. Hier hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, gegen geplante Änderungen Einspruch einzulegen. Nach teilweise kontroversen Diskussionen wurde der von der Expertengruppe erarbeitete Report of Proposals angenommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Gedruckte Ausgaben der neuen Richtlinie sollen ab September verfügbar sein. Die Ausgabe 2012 darf ab 30.07.2011 angewendet werden.

Mit Sicherheit mehr Sicherheit

Stefan Grunwald, Produktmanager für LÜTZE USA ist seit 2008 Mitglied der NFPA und berät Maschinenbauer bei der normengerechten Anwendung der NFPA 79. In vielen Fällen empfehlen unsere LÜTZE Berater nach wie vor den Einsatz von „UL-Listed“ Leitungen, wie z.B. den LÜTZE-SILFLEX® Tray-ER Leitungen mit Zulassungen nach MTW und TC-ER oder Datenleitungen mit Listings gemäß PLTC und CMG, da die Feldinspektionen der Anlagen damit vereinfacht werden.

++ Hintergrundinformationen ++

Was „Appliance Wiring Material” von anderen Kabeltypen unterscheidet
„UL-recognized“ versus „UL-listed“

Nach den bisher gültigen Richtlinien der NFPA (National Fire Protection Agency) aus dem Jahr 2007 war der Einsatz von Appliance Wiring Material (AWM) in industriellen Maschinen und Anlagen de facto untersagt. Ohne gesonderte Prüfung waren nur Leitungstypen mit dem Logo "Listed" der UL (Underwriters Laboratories) erlaubt. AWM wird hingegen von der UL nur als "Recognized" eingestuft. D.h. mit "Recognized" bestätigen der Hersteller das er seine Einzelkomponenten nach einer bestimmten UL Vorschrift produziert. , Dabei darf ein Hersteller verschiedene Aderisolations-„Styles“ und Außenmantel-„Styles“ zu einer Komponente (Leitung) kombinieren. UL recognized Leitungen sind somit nur als Komponenten „anerkannt“ und müssen daher noch im Feld geprüft werden. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob die Konstruktion dieser Komponente auch für den Einsatz geeignet ist. Eine "UL listed" Leitung ist bereits von vornerein für Ihren Einsatz geprüft und zugelassen worden, d.h die Konstruktion der Leitung muss im Feld nicht mehr genauer untersucht werden. Es wird nur noch geprüft, ob sie auch für das eingesetzt wird, für das sie zugelassen ist. (Aufdruck des Mantels)
Appliance Wiring Material (AWM) wird ebenfalls von UL reguliert und ist nach sogenannten „UL Styles“ gefertigt und wird durch ein UL recognized Logo gekennzeichnet. UL bietet verschiedene „AWM-styles“. Diese „Styles“ beschreiben die Materialien und den Aufbau einer Leitung z.B.:

1. Wanddicke der Isolierung und des Kabelmantels
2. Temperaturbereich
3. Isolationsmaterial
4. Spannung (Volt)
5. Flammwidrigkeit

LÜTZE bietet gelistete Typen mit Zulassungen nach MTW, TC-ER, PLTC und CM an. Alle diese Leitungen haben das UL-listed Logo und sind somit für die Nutzung nach NFPA 79 freigegeben.

             

Relevante Änderungen der NFPA 79 Edition 2012 gegenüber der Edition 2007

Artikel 12.2.7 aus Edition 2007 ist komplett gestrichen. Stattdessen sind alle Proposals in neuem Artikel 12.9 zusammengefasst worden. Hier der Originalwortlaut des neuen Kapitels:

12.9 Special Cables and Conductors
12.9.1 Other listed cables and conductors shall be permitted where identified as suitable for the identified use.
12.9.2 Appliance Wiring Material (AWM) shall be permitted under 12.9.2.1 through 12.9.2.3
12.9.2.1 Where part of an assembly that has been identified for intended use
12.9.2.2 Where specified for use with approved equipment and used in accordance with the equipment manufacturers instructions.
12.9.2.3 Where its construction meets all applicable requirements of sections 12.2 – 12.6 with modifications as follows:
(1) Stranded conductors with wire sizes smaller than those listed in 12.2.2 shall have a minimum of 7 strands.
(2) Conductor insulation and cable jacket materials not specified in 12.3.1 have flame resistant properties in compliance with applicable standards for intended use such as FT2 (horizontal wire) flame test or VW-1 (Vertical Wire) flame test in ANSI/UL 1581-2001, Reference Standard for Electrical Wires, Cables and Flexible Cords.
(3) Minimum insulation thickness for single conductor AWM shall be as specified in 12.3.2. Minimum insulation thickness for conductors that are part of a multi conductor jacketed AWM cable shall be as specified by the AWM Style number and by the marked voltage rating of the cable.
(4) AWM shall be marked in accordance with 12.4.1, 12.4.3 and 12.4.4. The legend shall include manufacturer’s name or trademark, AWM style number, voltage rating (unless marking is prohibited by 12.4.2), wire gauge(s), temperature rating and flame resistance. Additional markings for properties such as oil, water, UV and chemical resistance identifiers shall be permitted where in compliance with applicable standards for intended use. Where markings alone are insufficient to identify for the intended application, suitable information shall be included with the technical machine documentation.

 
       
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